AKTUELL:
Vom 7.-9. April 2014 findet die diesjährige Mitgliederversammlung der GEMA im Berliner ESTREL-Hotel statt.
Die “Initiative GEMA reformieren” wird dort für eine Demokratisierung der GEMA-Satzung eintreten. Im Zentrum steht die Revision der feudalistischen Dreiklassen-Mitgliedschaft in der GEMA, bei der die Mitgliederrechte an das bei der GEMA erzielte Einkommen geknüpft sind: - ”Ordentliche Mitglieder” müssen in fünf aufeinander folgenden Jahren ein GEMA-Mindesteinkommen von EUR 30.000 bezogen haben, dabei in vier aufeinander folgenden Jahren mindestens EUR 1 800,00 jährlich. Von diesen Großverdienern gibt es in der GEMA ca. 3500. - ”Außerordentliche Mitglieder” müssen, wenn sie die obigen Bedingungen erfüllen, einen Antrag stellen und dann 5 Jahre bis zur "ordentlichen" Mitgliedschaft warten. Dies trifft für ca. 1500 Personen zu. - ”Angeschlossene Mitglieder” sind alle anderen. Von den ca. 65.000 “Mitgliedern” sind das ca. 60.000. Laut GEMA-Satzung ist ein angeschlossenes Mitglied ”kein Mitglied im Sinne des Vereinsrechts”.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an unseren Aktionen während der GEMA-MV teilzunehmen (sowohl vor als auch im Tagungszentrum).
Aufruf zur Demokratisierung der von Nazis geschaffenen GEMA-Satzung
Größter Skandal der GEMA ist ihr anti-demokratisches Mitgliederrecht: Volles Stimmrecht haben nur die 3500 “ordentlichen Mitglieder”, die “in fünf aufeinander folgenden Jahren ein GEMA-Mindesteinkommen von EUR 30.000 bezogen haben”. Die 60.000 “angeschlossenen” Mitglieder mit weniger Einkommen sind laut GEMA-Satzung “keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts.”
Wie konnte es in einer Demokratie zu einer Satzung kommen, die Mitgliedsrechte nach dem Einkommen zuteilt?
Antwort: Durch eine Trickserei schlauer Nazi-Funktionäre, die so nach 1945 die jüdischen Exil-Heimkehrer aus der GEMA heraushalten wollten.
Vorgänger der GEMA war die 1933 von Goebbels gegründete “Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte” (Stagma). Jüdische Urheber waren ausgeschlossen. Ansonsten waren alle Komponisten, Textdichter und Verleger gleichberechtigte (Zwangs-)Mitglieder.
Warum aber verzichteten diese beim Übergang von der Stagma zur GEMA auf ihre Mitgliederrechte?
Antwort: Sie haben es nie getan. Die neue Satzung (also die jetzige) wurde nie gültig verabschiedet. Etabliert wurde sie durch ein Komplott alter Stagma-Nazis.
Diese hatten nach 1945 eine berechtigte Sorge: dass sie, wie sie es verdient hatten, von den heimkehrenden Exil-Autoren aus ihren Ämtern gejagt würden. Um dem zuvorzukommen, ersannen der frühere Stagma-Chefbuchhalter Walter Wechsung und sein Handlanger Erich Schulze einen raffinierten Trick. Sie ignorierten die prinzipiell gleichberechtigte Mitgliedschaft aller Urheber in der Stagma und griffen stattdessen auf die Satzung der Ur-GEMA von 1903 zurück. Damals, im Kaiserreich, waren gemäß dem feudalistischen Dreiklassen-Wahlrecht die Mitgliedsrechte an hohe Tantiemen-Einnahmen der vergangenen Jahre geknüpft. Diese Regelung machten Wechsung und Schulze zur Grundlage der neuen GEMA-Satzung. Da jüdische Urheber in der NS-Zeit verboten und nach 1945 oft kaum noch bekannt waren, blieb ihnen so eine Vollmitgliedschaft in der GEMA verwehrt. Eine "Kooptierung" war nur ein Akt der Gnade und zahlenmäßig limitiert.
Es war ein Verrat an den Heimkehrern, aber auch an der großen Mehrheit aller Musik-Urheber. Wer hatte den Altnazi Walter Wechsung und den Jungnazi Erich Schulze dazu ermächtigt? Niemand. Wer hätte diese niederträchtige Satzung beschließen können? Nur eine Vollversammlung der früheren Stagma-Mitglieder, die in der neuen Satzung um ihre Rechte betrogen wurden. Zumindest hätte es Vollversammlungen der Berufsgruppen Komponisten, Textdichter und Verleger geben müssen. Aber auch diese – und damit eine Rechtsgrundlage für die bis heute angewandte Satzung – hat es nie gegeben.
Beschlossen wurde die GEMA-Satzung am 24. März 1950 auf einem Treffen, dem jegliche Legitimation fehlte. Teilnehmer waren die früheren Stagma-Sektionsleiter Werner Egk (Berufsgruppe Komponisten), Klaus S. Richter (Berufsgruppe Textdichter) und Edgar Bielefeldt (Berufsgruppe Verleger). Obwohl die Reichskulturkammer und deren Berufsverbände nicht mehr existierten, maßten sich diese von Goebbels ernannten NS-Funktionäre an, eigenmächtig die neue GEMA-Satzung in Kraft zu setzen. Als am 11. Juli 1950 deren erste Versammlung stattfand, geschah dies bereits auf der Grundlage dieser illegitimen, niemals gültig beschlossenen Satzung. Stimmberechtigt waren lediglich 220 Großverdiener. Der Rest der damals 12.000 und heute 60.000 "angeschlossenen" Musikschaffenden waren und sind seitdem von einer Mitsprache in der GEMA weitgehend ausgeschlossen.
Der Coup glückte. Nur wenige Exil-Heimkehrer verdienten im Nachkriegs-Deutschland echtes Geld; so blieben die alten NS-Seilschaften in der GEMA unter sich. Nach dem Tod Walter Wechsungs erntete der perfide Rechtedieb Erich Schulze den Lohn für seinen Verrat an den Musik-Urhebern: Er wurde Generaldirektor. 40 Jahre lang dirigierte er das System GEMA, in dem sich Vorstand und Aufsichtsrat gegenseitig Millionen zuschieben. So war und ist die GEMA bis heute: gegründet auf Betrug und Verrat, nach außen abgeschottet, nach innen zutiefst korrupt – organisatorisch ein Palast, moralisch ein Schweinestall.
Es ist an der Zeit, die von Nazis geschaffene, rechtlich nie gültige, von feudalistischem Ungeist beseelte GEMA-Satzung zu revidieren. Die Kopplung von Mitgliederrechten an die Höhe der Einnahmen hat in einer demokratischen Gesellschaft keine Berechtigung mehr. Wir appellieren an die demokratisch gesinnten GEMA-Mitglieder ebenso wie an Politiker und Aufsichtsbehörden, endlich dem Spuk und der Schande, wie sie die GEMA-Satzung bis heute darstellt, ein Ende zu bereiten.
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